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Grundsteuerreform 2025

Neue Regeln für die Grundsteuer
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es neue Regeln.
Besitzer von Grund-Stücken mussten eine Steuererklärung machen.
Sie haben die Erklärung an das Finanzamt geschickt.
Das Gericht hat gesagt:
Die alten Regeln waren nicht gut.
Darum gibt es jetzt neue Regeln.
Auch in Bad Laer ändert sich etwas.
Grundsteuerreform Kita
Was passiert jetzt?
Sie haben die Erklärung abgegeben.
Der Rat von Bad Laer entscheidet den neuen Satz.
Das passiert voraussichtlich im Dezember 2024.
Anfang 2025 bekommen Sie einen Bescheid.
Der Bescheid kommt von der Gemeinde Bad Laer.
Alle wollen, dass die Steuer fair bleibt.
Das heißt:
Nicht alle zahlen mehr als vorher.
Manche zahlen weniger.
Manche zahlen mehr.
Das kann sich ungerecht anfühlen.
Aber es geht nicht anders.
Warum gibt es die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist wichtig für die Gemeinde.
Damit bezahlt die Gemeinde:
Schulen, Sport-Plätze, Feuer-Wehr, Schwimm-Bäder.
Ohne die Steuer geht das nicht.


So läuft es in Bad Laer
10. September 2024:
Am 10. September 2024 hat die Gemeinde berichtet.
Der Ausschuss für Finanzen war dabei.
Die Gemeinde hat gesagt:
So läuft die Reform in Bad Laer.
Hier können Sie den Bericht lesen:
Bericht vom 10. September 2024
10. Dezember 2024:
Am 10. Dezember 2024 hat der Rat entschieden.
Ab 2025 gilt ein neuer Satz.
Der Satz ist 345 Prozent.
Hier können Sie die Entscheidung lesen:
Entscheidung vom 21. November 2024
15. Januar 2025:
Mitte Januar 2025 kommen die Bescheide.
Die Bescheide kommen mit der Post.
Im Bescheid ist ein Merk-Blatt.
Hier können Sie das Merk-Blatt lesen:
Merk-Blatt zum Bescheid
Finden Sie, dass Sie zu viel zahlen?
Oder zu wenig?
Dann prüfen Sie zuerst die Bescheide vom Finanzamt.
Dort steht, wie die Steuer berechnet wird.
Das Finanzamt ist zuständig.
Finanzamt Osnabrück-Land
Grundbesitz-Stelle
Winkelhausenstr. 24-28
49090 Osnabrück
E-Mail: Poststelle@fa-os-l.niedersachsen.de


Rechner für die Grundsteuer
Hier können Sie Ihre Steuer berechnen.
Sie brauchen den Bescheid vom Finanzamt.
Dort steht der Mess-Betrag.
Damit rechnen Sie die Steuer für 2025 aus.

Grundsteuermessbetrag lt. Bescheid des Finanzamtes
Hebesatz der Gemeinde Bad Laer 2025x345,00%
Grundsteuer=0 €



Die Grundsteuer in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es ein neues Modell.
Das Modell heißt Flächenlage-Modell.
Damit wird die Grundsteuer berechnet.
Die Berechnung geht schnell und einfach.


Andere Bundes-Länder machen es anders.
In Bayern gibt es zum Beispiel das Flächen-Modell.
Niedersachsen hat das Flächen-Modell verändert.
Es gibt jetzt einen Lage-Faktor.
Der Lage-Faktor zeigt:
Wie gut ist die Lage von einem Grundstück?
Das hilft bei der Berechnung.

Zuerst misst das Finanzamt die Fläche.
Die Fläche ist in Quadrat-meter.
Das Finanzamt rechnet dann:
Wie viel ist die Fläche wert?
Dafür gibt es feste Zahlen.
Ein Quadrat-meter Boden kostet 4 Cent.
Ein Quadrat-meter Gebäude kostet 50 Cent.

Mehr Infos zum Flächenlage-Modell (PDF)

Dann kommt der Lage-Faktor dazu.
Der Lage-Faktor wird so berechnet:
Der Wert von dem Grundstück wird geteilt.
Durch den durchschnittlichen Wert in der Gemeinde.
Das Ergebnis wird mit 0,3 mal genommen.
Ist das Grundstück mehr wert als der Durchschnitt?
Dann wird der Wert höher.
Ist das Grundstück weniger wert?
Dann wird der Wert niedriger.

Danach wird alles mal 1 genommen.
Bei Wohn-Flächen wird nur 0,7 genommen.
Am Ende werden alle Werte zusammen-gerechnet.
Das ist der Grundsteuer-Mess-Betrag.

Die Gemeinde nimmt den Mess-Betrag.
Dann rechnet sie ihren eigenen Satz dazu.
So ergibt sich die Grundsteuer.

(Quelle: Nieder-sächsischer Städte- und Gemeinde-Bund)

Mehr Infos vom Landes-Amt für Steuern



Mehr Links

Mehr Infos gibt es hier:
Landes-Amt für Steuern Niedersachsen.
Dort werden immer neue Infos eingestellt.


Grundsteuerreform in Niedersachsen