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Lärmaktionsplanung

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Union eine Regel zur Reduktion von Schallimmissionen gemacht.
Die Regel soll Lärm weniger machen.

  • Die Länder in der EU müssen Lärmkarten machen,
  • die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen informieren,
  • Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufstellen, wenn bestimmte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind, und
  • die EU-Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Menschen informieren.

Der Schwerpunkt der Bearbeitung in der vierten Runde liegt auf einer Überprüfung und Überarbeitung bestehender Lärmaktionspläne.
Bis spätestens 18. Juli 2024 müssen bestehende Lärmaktionspläne überprüft und überarbeitet werden.
Danach sind sie bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation erneut zu prüfen.
Die nächste Überprüfung fällt bis 18. Juli 2029 an.

In seiner Sitzung am 18.06.2024 hat der Rat der Gemeinde Bad Laer das Ergebnis der Offenlage des Entwurfes des Lärmaktionsplanes (Runde 4) und der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis genommen und den Lärmaktionsplan beschlossen.
 

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