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Das Rathaus und ein Schild bei Tag
Hier ist ein anderes Schild.
Das Schild hängt im Rathaus.
Das Rathaus ist in Bad Laer.
Drei Menschen sitzen mit Schreibutensilien an einem Tisch

Wichtig für Sie mit Wahl-Schein

Stich-wahl für Landrätin oder Landrat

Am 27. September 2026 ist die Wahl.

Manche Wahl-scheine sind verschickt.
Auf den Wahl-scheinen steht nicht:
Sie dürfen im Wahl-lokal wählen.

Dazu sagen wir:

Mit einem Wahl-schein dürfen Sie wählen.
Sie dürfen in jedem Wahl-raum im Wahl-kreis wählen.

Aber Achtung:
Steht auf dem Wahl-schein:
Sie haben Brief-wahl-unterlagen bekommen?

Dann bekommen Sie im Wahl-lokal keinen neuen Stimm-zettel.
Sie dürfen nur mit dem Stimm-zettel wählen.
Den Sie schon haben.

Haben Sie Brief-wahl-unterlagen?
Und wollen Sie im Wahl-lokal wählen?
Dann müssen Sie den Stimm-zettel mitbringen.
Den Sie schon haben.
Bringen Sie auch die anderen Papiere mit.
Die Sie brauchen.

Wollen Sie Brief-wahl machen?
Dann nutzen Sie die Unterlagen.
Die Sie schon haben.

Haben Sie Fragen?
Dann fragen Sie beim Wahl-amt in Ihrer Gemeinde.

Wichtig für alle mit Wahl-schein
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