Stich-wahl für Landrätin oder Landrat
Am 27. September 2026 ist die Wahl.
Manche Wahl-scheine sind verschickt.
Auf den Wahl-scheinen steht nicht:
Sie dürfen im Wahl-lokal wählen.
Dazu sagen wir:
Mit einem Wahl-schein dürfen Sie wählen.
Sie dürfen in jedem Wahl-raum im Wahl-kreis wählen.
Aber Achtung:
Steht auf dem Wahl-schein:
Sie haben Brief-wahl-unterlagen bekommen?
Dann bekommen Sie im Wahl-lokal keinen neuen Stimm-zettel.
Sie dürfen nur mit dem Stimm-zettel wählen.
Den Sie schon haben.
Haben Sie Brief-wahl-unterlagen?
Und wollen Sie im Wahl-lokal wählen?
Dann müssen Sie den Stimm-zettel mitbringen.
Den Sie schon haben.
Bringen Sie auch die anderen Papiere mit.
Die Sie brauchen.
Wollen Sie Brief-wahl machen?
Dann nutzen Sie die Unterlagen.
Die Sie schon haben.
Haben Sie Fragen?
Dann fragen Sie beim Wahl-amt in Ihrer Gemeinde.

