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Drei Menschen sitzen mit Schreibutensilien an einem Tisch

Bekanntmachung nach § 81 Abs. 5 Satz 4 NkomVG

Gemäß § 81 Abs. 5 Satz 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.03.2017 (Nds. GVBI. S. 48), werden hiermit die mitgeteilten Nebentätigkeiten des Bürgermeisters der Gemeinde Bad Laer ortsüblich nach § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Laer bekannt gemacht:

 

Art der Nebentätigkeit:



-Vorstand im Wasserbeschaffungsverband Osnabrück-Süd
-Geschäftsführer der Bad Laer Touristik GmbH
-Gemeindlicher Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Niedersächsischen Landesgesellschaft (NLG) mbH
- Gemeindlicher Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Osnabrücker Land- Entwicklungsgesellschaft mbH (OLEG)
-Gemeindlicher Vertreter im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB)

Bad Laer, den 30.08.2017

In Vertretung
Giesker

Gemeindeoberamtsrat

Häuser auf einer Glaskugel als Spiegelbild zu sehen