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Gleichstellung und Ehrenamt

Gleichstellung

+++Ich bin für Sie da! Auch wenn eine „Live-Sprechstunde“ in dieser besonderen Zeit nicht möglich ist, können Sie mich donnerstags Nachmittag unter der Telefonnummer: 05424 2911 16 erreichen. Oder wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail unter: gleichstellung@bad-laer.de gern an mich. Eine virtuelle Sprechstunde ist ebenfalls in Planung. Herzlichst Ihre Gleichstellungsbeauftragte – Cindy Nonte+++

Das Thema Gleichstellung ist auch in der heutigen Zeit noch immer keine Selbstverständlichkeit.

Daher möchte ich mich Ihnen auf diesem Wege in meiner Funktion als ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte vorstellen.

Zu meinen Aufgaben gehören unter anderem die Interessen der Frauen in unserer Kommune zu vertreten, Konzepte und Ideen zu entwickeln, wie Benachteiligungen von Frauen vor Ort beseitigt werden können, Ansprechpartnerin für die Mitarbeiterinnen in der Verwaltung sowie aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bad Laer zu sein.

Ob es sich um Benachteiligung im Beruf oder auch auf kommunaler Ebene handelt – es gibt kein Thema, welches nicht besprochen werden kann. Alle Anliegen, die Sie haben, werden von mir selbstverständlich vertraulich behandelt. Hierzu habe ich eine Sprechstunde im Rathaus (Sitzungssaal) an jedem Mittwoch von 11-12 Uhr eingerichtet. Natürlich können wir auch einen Gesprächstermin außerhalb dieser Sprechzeiten vereinbaren.

Ab der Kalenderwoche 45 (07. November 2019) starte ich am Donnerstag von 14-15 Uhr. Da sich die Sprechstunden außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses befinden, bitte ich zwecks Einlass vorab um eine kurze Nachricht.

Melden Sie sich hierzu gern unter 05424-2911 16 oder gleichstellung@bad-laer.de.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihre Gleichstellungsbeauftragte

Cindy Nonte

Wir helfen Ihnen – schnell, sicher und so, wie Sie es wollen

www.hilfetelefon.de

Warum gerade ich? Ist es vielleicht meine Schuld? Wie kann ich mich schützen? Fragen, die Sie aufwühlen und die Sie bisher vielleicht noch niemandem gestellt haben. Fragen, auf die Sie eine Antwort suchen. Vielleicht sind Sie verängstigt, hilflos, traurig oder wütend und voller Zorn. Was auch immer Sie fühlen und welche Fragen Ihnen durch den Kopf gehen: Unsere Beraterinnen stehen Ihnen mit Rat und Unterstützung zur Seite, und das rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. 

Eines ist uns ganz wichtig: Sie bestimmen, was Sie uns anvertrauen und was Sie lieber für sich behalten wollen. Wir hören Ihnen erst einmal nur zu und nehmen Sie, Ihre Situation und Ihre Fragen ernst. Gerne bieten wir Ihnen unsere Erfahrung und unsere Einschätzung an. Wenn Sie möchten, vermitteln wir Ihnen Unterstützung in Ihrer Nähe. 

Rufen Sie uns an unter der 08000 116 016. Ihr Anruf beim Hilfetelefon ist kostenlos. Oder kontaktieren Sie uns online über unsere geschützte E-Mail- und Chat-Beratung.

Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte steht mit verschiedenen Prospekten in der Hand neben einer bunten Skulptur

Weiterführende Informationen

Doppel- und Dreifachbelastung durch Familie, Haushalt und Beruf und die hohen Erwartungen bringen viele Mütter, Väter und Pflegende an ihre Grenzen: Folgen sind Erkrankungen wie Schlafstörungen, Rückenbeschwerden oder Erschöpfungszustände bis hin zum Burnout. In den Kliniken werden Mütter, Väter und Pflegende individuell und ganzheitlich von fachkundigen Expertenteams behandelt. Durch eine Kurmaßnahme können außerdem seelische Erkrankungen präventiv angegangen werden. Informationen finden Sie unter www.muettergenesungswerk.de/weg-zur-kur

Frauenschwimmen ab 23. Oktober 2019 (931 KB, PDF)

Forderung für alle Frauen
Brustkrebsfrüherkennung bis 75
Der KreisLandFrauenverband Friesland/Wilhelmshaven und Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Friesland fordern die Anhebung der Altersgrenze von 69 auf 75 Jahre für das deutschlandweite Mammographie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs, aufgrund der gestiegenen Lebenserwartungen.
Niederlande, England und Teile Skandinaviens haben die europäischen Leitlinien schon vor Jahren umgesetzt.

Jetzt fordern dies auch die Frauen für sich in Deutschland.
Werden Sie ein Unterstützer und sammeln noch bis zum 15. März 2020 Unterschriften für die Anhebung der Altersgrenze im Brustkrebsfrüherkennungsprogramm
www.mammobis75.de

 

Ehrenamt

Vereine mit Zukunft

Das Ehrenamtsmanagement möchte die Vereine auf den Weg der Zukunftsfähigkeit unterstützen. Der neu aufgelegte Flyer „Verein mit Zukunft“ beinhaltet einen Fragenkatalog und bietet damit Vereinsmitgliedern die Möglichkeit, Ihren Verein zu analysieren und unterschiedliche zukunftsweisende Themen zu reflektieren. Er stellt einen Denkanstoß dar und kann bei der Aufgabe, den Verein weiterzuentwickeln, Beistand leisten.

Den Flyer, der auch online ausgefüllt werden kann, finden Sie hier (PDF-Datei, 2,02 MB)
 

„Startklar in die Zukunft“: Antragsverlängerung für Plätze, Feste und Sprach-Camps – Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten geht in die zweite Runde

Ein voller Erfolg ist das Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ des Landes Niedersachsen mit seinen vielfältigen bedarfsgerechten Fördermöglichkeiten jetzt schon. Nun geht es in die letzte Antragsrunde, in der auch die Förderung für die stark nachgefragten Kinder- und Jugendfreizeiten wieder möglich ist.

Der Bedarf im Rahmen der Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und internationalen Jugendbegegnungen war im ersten Halbjahr dieses Jahres so hoch, dass die ursprünglich vorgesehene Fördersumme bereits nach kurzer Zeit aufgebraucht war. „Umso mehr freuen wir uns darüber, dass wir noch eine Möglichkeit gefunden haben, weitere Mittel zu hinterlegen und damit die Antragsstellung erneut öffnen zu können“ bilanziert Ministerin Behrens. Die Anträge müssen bis zum Stichtag 15. November 2022 beim Landesjugendamt eingehen. Derselbe Antragstichtag gilt auch für Förderungen von Jugendplätzen, Kinder- und Jugendfesten und Sprachcamps.

Kinder- und Jugendministerin Daniela Behrens dankt allen Akteuren für die vielfältigen und kreativen Ideen und betont: „Insbesondere bei der Förderung Jugendplätzen und von Kinderund Jugendfesten ist mir die Beteiligung der jungen Menschen sehr wichtig. Da gute Beteiligungsprozesse entsprechend Zeit in Anspruch nehmen, sind wir froh, den Antragszeitraum noch einmal verlängern zu können.“ Mit der Verlängerung zum 15. November reagiert das Sozialministerium auf die Rückmeldungen der Träger. So können nun in den jeweiligen Bausteinen noch mehr Vorhaben auf den Weg gebracht werden. Rund 1,5 Millionen Euro stehen für diese vier Bausteine zur Verfügung. Jede Kommune in Niedersachsen kann ab sofort Fördergelder für zusätzliche Projekte beantragen. Es werden Freizeiten und internationale Begegnungen gefördert, die zwischen dem Beginn der Winterferien 2023 und dem Ende der Osterferien 2023 liegen. Weitere Informationen lesen Sie hier: www.ms.niedersachsen.de/startklar

Über das Programm „Startklar in die Zukunft“
Mit dem Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ unterstützt das Land Niedersachsen Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der Pandemiefolgen. Grundfinanziert wird es mit 122 Millionen Euro aus Bundesmitteln, aufgestockt und erweitert wurde das Programm zusätzlich mit 100 Millionen Euro aus Landesmitteln. Auf die Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit entfallen insgesamt 25 Millionen Euro. Das Land fördert dabei die aktiven Begegnungen unter Gleichaltrigen, Stärkung und Bildung neuer Freizeit- und Aktivitätsräume sowie Aktivitäten in Sport, Kunst und Kultur. Kinder und Jugendliche sollen partizipieren, sich einbringen, mitmischen und mitentscheiden.

Das Programm wurde in enger Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus Kultur, Sport und Jugend entwickelt und soll für möglichst viele Akteurinnen und Akteure aus der Kinder- und Jugendhilfe zugänglich sein. Neben dem Niedersächsischen Landesjugendamt sind die Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V., der Landessportbund Niedersachsen e.V., der Landesschwimmverband Niedersachsen e.V. und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Niedersachsen e.V. verantwortlich für die Umsetzung der Mittel.

Niedersächsischer Jugendklimawettbewerb

Der Wettbewerb richtet sich an Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bis 27 Jahren, die organisiert sind in gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen, Sport- und Schulvereinen, Einrichtungen der Bildungs- und Sozial- oder Jugendhilfe, Jugendverbänden, Kulturvereinen und -einrichtungen, Religionsgemeinschaften sowie Stiftungen und Verbänden oder Institutionen, die die Schirmherrschaft für Zusammenschlüsse junger Menschen übernommen haben.

Alle relevanten Informationen können diesem Infoschreiben (KLICK HIER) (PDF, 112KB) entnommen werden.

 

Man sieht verschiedene Hände die sich gegenseitig festhalten

Weiterführende Informationen