3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/II „In der Wasserfurche“ mit örtlichen Bauvorschriften
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB -
Der Rat der Gemeinde Bad Laer hat in seiner Sitzung am 23.05.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2/II „In der Wasserfurche“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zum dritten Mal zu ändern. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/II „In der Wasserfurche“ soll in zwei Stufen erfolgen. Zunächst ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/II „In der Wasserfurche“ liegt im Norden der Gemeinde Bad Laer östlich der „Iburger Straße“ und südlich des „Prozessionsweges“. Er umfasst dort die Flurstücke 134/2 und 134/3 der Flur 3, Gemarkung Laer, und ist aus diesem Lageplan (PDF, 168 KB) ersichtlich:
Da die „Iburger Straße“ nach Fertigstellung des „Westrings“ (L 98 neu) von ihrer bisherigen Klassifizierung als Landesstraße (L 98 alt) zu einer Gemeindestraße umgewidmet werden soll (Inkrafttreten am 01.01.2024), können die aus der vormaligen Bauverbotszone resultierenden Abstands-/Grünflächen nunmehr im Sinne einer Innenentwicklung zur Nachverdichtung bzw. für bauliche Zwecke genutzt werden. Da es nun konkrete Überlegungen für eine Bebauung und Erschließung dieses Bereiches gibt, sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2/II „In der Wasserfurche“ im Rahmen des 3. Änderungsverfahrens entsprechend aktualisiert und an die zwischenzeitlich erfolgte 2. Änderung (Geltungsbereich östlich angrenzend) angepasst werden.
In seiner Sitzung am 12.12.2023 hat der Rat der Gemeinde Bad Laer beschlossen, eine freiwillige frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit Darlegung der Planziele zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/II „In der Wasserfurche“ findet am
Donnerstag, den 11. Januar 2024 um 18.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Bad Laer, Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer
in Form einer öffentlichen Abendveranstaltung statt. Hier besteht für jedermann die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen zur Planung vorzubringen. Anschließend können bis zum 26.01.2024 von jedermann schriftlich an die o. g. Adresse, mündlich zur Niederschrift (nach entsprechender Terminvereinbarung) oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@bad-laer.de Stellungnahmen zum Vorentwurf vorgebracht werden.
Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich auf der gemeindlichen Homepage unter dem nachfolgenden Link elektronisch abrufbar:
https://www.bad-laer.de/leben/rathaus/gemeindeentwicklung/laufende-bauleitverfahren.html
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Absatz 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Verfügbare Planungsunterlagen:
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/II "In der Wasserfurche", Frühzeitige Beteiligung, Vorentwurf Begründung (PDF, 532 KB)