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Laufende Bauleitverfahren

48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Laer
und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 359 „Fleethweg Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften

- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB -

Der Rat der Gemeinde Bad Laer hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Laer zum 48. Mal zu ändern und im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 359 „Fleethweg Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen im Vollverfahren. Zunächst ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen.

Der Geltungsbereich der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 359 „Fleethweg Ost“ liegt im Süd-Osten der Gemeinde Bad Laer, westlich der Versmolder Straße und nördlich bzw. südlich des Fleethweges. Er umfasst dort die Flurstücke 22/0, 23/0,18/0, 35/0 (teilweise), 27/0, 25/1, 25/2, 24/0, 26/1, 29/1, 70/1, 79/1 und 79/5 der Flur 14, Gemarkung Müschen, und ist aus diesem Lageplan (PDF, 108 KB) ersichtlich.

Ziel der Planung ist es, bauliche Entwicklungsmöglichkeiten auf der bisher im gemeindlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB befindlichen Fläche auszuloten und planungsrechtlich zu steuern.

In seiner Sitzung am 26.06.2025 hat der Rat der Gemeinde Bad Laer den Vorentwurf zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 359 „Fleethweg Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften zustimmend zur Kenntnis genommen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit Darlegung der Planziele zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 359 „Fleethweg Ost“ findet am

Montag, den 18. August 2025 um 18.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Bad Laer, Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer

in Form einer öffentlichen Abendveranstaltung statt. Hier besteht für jedermann die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen zur Planung vorzubringen. Anschließend können innerhalb einer Frist von zwei Wochen von jedermann schriftlich an die o. g. Adresse, mündlich zur Niederschrift (nach entsprechender Terminvereinbarung) oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@bad-laer.de Stellungnahmen zum Vorentwurf vorgebracht werden.

Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, aufgefordert.

Bad Laer, den 07.08.2025

Gemeinde Bad Laer
Der Bürgermeister

gez. Avermann                    (Dienstsiegel)

Tobias Avermann

 

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