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Laufende Bauleitverfahren

49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Laer 
und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 360 „Feldhaus“ 
mit örtlichen Bauvorschriften

- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB -

Der Rat der Gemeinde Bad Laer hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Laer zum 49. Mal zu ändern und im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 360 „Feldhaus“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen im Vollverfahren. Zunächst ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen.

Das Plangebiet befindet sich im Norden von Bad Laer. Der Geltungsbereich für den Bereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus diesem Lageplan (PDF, 452 KB) ersichtlich und umfasst folgende Flurstücke:

  • Gemarkung Laer, Flur 9, Flurstücke 47, 48 und 53

  • Gemarkung Westerwiede, Flur 19, Flurstücke 80/2, 80/4, 80/5, 82/2, 82/3, 82/5, 82/7, 82/9, 82/10 und 83 (teilweise)

  • Gemarkung Westerwiede, Flur 21, Flurstücke 41/3, 45/5, 45/7, 45/9, 45/8, 47/2 (teilweise), 47/4, 47/5, 48/1, 50/5, 50/6, 54/3, 54/4, 55/3, 55/4, 58/19, 58/20, 58/23, 59/1, 59/3 und 60

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 360 „Feldhaus“ umfasst zusätzlich die folgenden Flurstücke und ist aus diesem Lageplan (PDF, 452 KB) ersichtlich:

  • Gemarkung Laer, Flur 9, Flurstücke 5/1, 45 (teilweise), 46, 57/1, 57/2, 58/1, 60/2, 60/4, 60/5, 60/6, 61/1, 61/5 (teilweise), 61/6, 61/7, 67/6, 69/1 (teilweise) und 70
  • Gemarkung Westerwiede, Flur 19, Flurstücke 74/2, 74/3 und 83 (gesamt)
  • Gemarkung Westerwiede, Flur 21, Flurstücke 41/1, 41/3, 41/6 (teilweise), 41/67, 45/11, 47/3, 50/7, 54/5, 55/5, 55/6, 58/1, 58/4, 58/12, 58/13, 58/14, 58/15, 58/17, 58/21, 58/25, 58/26, 58/27, 58/28, 61/1 und 64

Seitens der Firma Feldhaus bestehen Planungsabsichten zur Betriebserweiterung und dem Ausbau der Produktionskapazitäten in Verbindung mit der Errichtung einer betrieblichen Energiezentrale. Durch den Einsatz regenerativer Energien soll so eine klimaneutrale und ressourcenschonende Produktion sichergestellt werden. Um diese Planungen umsetzen zu können, wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt.

In seiner Sitzung am 07.10.2025 hat der Rat der Gemeinde Bad Laer den Vorentwurf zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 360 „Feldhaus“ mit örtlichen Bauvorschriften zustimmend zur Kenntnis genommen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit Darlegung der Planziele zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 360 „Feldhaus“ findet am

Montag, den 17. November um 18.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Bad Laer, Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer

in Form einer öffentlichen Abendveranstaltung statt. Hier besteht für jedermann die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen zur Planung vorzubringen. Anschließend können innerhalb einer Frist von zwei Wochen von jedermann schriftlich an die o. g. Adresse, mündlich zur Niederschrift (nach entsprechender Terminvereinbarung) oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@bad-laer.de Stellungnahmen zum Vorentwurf vorgebracht werden.

Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, aufgefordert.

Bad Laer, den 06.11.2025

Gemeinde Bad Laer
Der Bürgermeister

gez. Avermann                               (Dienstsiegel)

Tobias Avermann

 

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