Außenbereichssatzung „Südlich Kirchweg“
Gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)
- Öffentliche Auslegung -
Der Rat der Gemeinde Bad Laer hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 beschlossen, das Verfahren zum Erlass der Außenbereichssatzung „Südlich Kirchweg“ gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Ortsteil Müschen einzuleiten.
In seiner Sitzung am 15.07.2021 hat der Gemeinderat den Entwurf der Außenbereichssatzung „Südlich Kirchweg“ samt Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Südlich Kirchweg“ liegt in der Gemeinde Bad Laer, südöstlich des Zentrums und südlich des Kirchweges.
Er umfasst dort die Flurstücke 12 (teilw.), 13 (teilw.), 14 (teilw.), 15 (teilw.), 16 (teilw.), 17 (teilw.), 18 (teilw.), 173, 174, 175, 176/1, 176/3, 176/5, 176/6 (Verkehrsfläche) der Flur 11, Gemarkung Müschen und ist aus diesem Lageplan (PDF, 172 KB) ersichtlich.
Ziel der Planung ist die Nachverdichtung und Abrundung der vorhandenen Wohnbebauung im Geltungsbereich. Durch die Satzung wird rechtlich bewirkt, dass Außenbereichsvorhaben wie Vorhaben gemäß § 35 Abs. 4 BauGB „begünstigt“ sind.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Südlich Kirchweg“ bestehend aus der
- Planzeichnung und den näheren Bestimmungen sowie der
- Begründung (inkl. Aussagen zur Berücksichtigung von Umweltbelangen) mitsamt der dazugehörigen Gutachten und Fachbeiträge (Artenschutzprüfung/Relevanzprüfung sowie Fachbeitrag Schallschutz)
- und der Abwägungstabelle bezüglich der im Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB bereits eingegangenen Stellungnahmen
liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
02. August 2021 bis einschließlich 03. September 2021
im Rathaus der Gemeinde Laer, Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer, im Fachdienst Planen und Bauen, Zimmer 17, öffentlich aus und kann dort während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr und donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen erforderlichen vorbeugenden Schutzmaßnahmen wird um vorherige Besuchsanmeldung und Terminabsprache unter den Telefonnummern 0 54 24 / 29 11 60 (Frau Seydel) oder 0 54 24 / 29 11 65 (Frau Dieckmeyer) bzw. per Email an seydel@bad-laer.de oder dieckmeyer@bad-laer.de gebeten.
Neben dem Entwurf der Außenbereichssatzung samt Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der Information | Verfasser | Inhalt |
Artenschutzprüfung/ | BIO-CONSULT, Belm | Im Plangebiet ist insbes. mit Vorkommen von häufigen und ungefährdeten Brutvogelarten zu rechnen. Mit Beeinträchtigungen dieser Arten ist bei einer Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit nicht zu rechnen. |
Außenbereichssatzung „Südlich Kirchweg“, Fachbeitrag Schallschutz, 12.07.2021 | RP Schalltechnik, Osnabrück | In der Nacht ist entlang der Schienenstrecke mit Überschreitungen der Orientierungswerte zu rechnen. In der Außenbereichssatzung sind entsprechende Bestimmungen (passiver Lärmschutz) vorzusehen. |
Folgende Stellungnahmen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen und enthalten umweltbezogene Informationen:
Art der Information | Verfasser | Inhalt |
Stellungnahme vom 23.06.2021 | Landkreis Osnabrück, Landwirtschaftlicher Immissionsschutz | grundsätzlich bestehen keine Bedenken, unzulässige Geruchsimmissionen aus der Tierhaltung werden nicht erwartet |
Stellungnahme vom 23.06.2021 | Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt, Untere Naturschutz- und Waldbehörde | grundsätzlich bestehen keine Bedenken, die Aussagen des Artenschutzgutachtens werden ausdrücklich unterstützt |
Stellungnahme vom 23.06.2021 | Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt, Untere Wasserbehörde | grundsätzlich bestehen keine Bedenken, auf das Konzept zur zukünftigen Abwasserbeseitigung ist einzugehen |
Stellungnahme vom 14.06.2021 | Schumacher Kläranlagen, Wolfenbüttel | Hinweis zur begrenzten Kapazität der Kläranlage Bad Laer und auf Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Abwasserbehandlung |
Stellungnahme vom 25.06.2021 | Lappwaldbahn Service GmbH, Ibbenbüren | Hinweise zur Oberflächenentwässerung, zur Einfriedung der Grundstücke, zum Grenzbewuchs sowie zu den zu erwartenden Emissionen |
Stellungnahme vom 16.06.2021 | Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Osnabrück | Hinweis zur Lage der Landesstraßen, relevante Schallbelastungen sind nicht zu erwarten |
Stellungnahme vom 31.05.2021 | Westnetz GmbH, Dortmund | Hinweis zu bestehender Hochspannungsfreileitung und einzuhaltenden Abständen |
Stellungnahme vom 28.06.2021 | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover | Hinweis zu Baugrundverhältnissen |
Stellungnahme vom 14.06.2021 | Westnetz GmbH, Osnabrück | grundsätzlich bestehen keine Bedenken |
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der gemeindlichen Homepage abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die Emailadresse: bauleitplanung@bad-laer.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Außenbereichssatzung "Südlich Kirchweg" - Auslegung, Entwurfsplan (PDF, 844 KB)
Außenbereichssatzung "Südlich Kirchweg" - Auslegung, Entwurf Begründung (PDF, 432 KB)
Außenbereichssatzung "Südlich Kirchweg" - Auslegung, Abwägungstabelle (PDF, 1,53 MB)
Außenbereichssatzung "Südlich Kirchweg" - Artenschutzprüfung/Relevanzprüfung (PDF, 1,03 MB)
Außenbereichssatzung "Südlich Kirchweg" - Fachbeitrag Schallschutz (PDF, 2,10 MB)