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Wahlen 2022

Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag am 09.10.2022 (Landtagswahl 2022)

Am 09.10.2022 findet in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Dieser Termin wurde von der Niedersächsischen Landesregierung am 06.10.2021 bestimmt.

Informationen der Landeswahlleitung - KLICK HIER

Informationen der Kreiswahlleitung - KLICK HIER

Wahlraumübersicht - KLICK HIER (PDF Datei, 32KB)

Am 09. Oktober 2022 wird der 19. Niedersächsische Landtag gewählt. Sie sind aufgerufen, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen!

Der Landtag besteht aus mindestens 135 Abgeordneten. 87 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen direkt gewählt (Personenwahl), 48 Abgeordnete erhalten ihr Mandat über die Landeswahlvorschläge der Parteien (Landesliste, sog. Verhältniswahl). Die Gesamtzahl der Sitze kann sich durch Überhangmandate und Ausgleichsmandate erhöhen. Dem Landtag der 18. Wahlperiode gehören zurzeit 137 Abgeordnete an.

Ministerpräsident ist seit dem  19. Februar 2013 Stephan Weil. Der Sitz des Niedersächsischen Landtags ist das Leineschloss in Hannover.

Wie bei der Bundestagswahl  haben Sie 2 Stimmen. Nach der Anzahl der Zweitstimmen für die einzelnen Parteien wird das Verhältnis der Sitze der im Landtag vertretenen Parteien ermittelt, wobei die 5 %-Hürde zu beachten ist. Die Abgeordneten ziehen entsprechend der Reihenfolge auf den Landeslisten in den Landtag ein.

Mit der Erststimme (auch Wahlkreisstimme genannt) werden die Direktkandidaten und -kandidatinnen in das Parlament gewählt, die die meisten Stimmen innerhalb eines Wahlkreises auf sich vereinigen. Da eine Partei möglicherweise mehr Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber direkt in den Landtag entsendet, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, kommt es zu Überhang- und Ausgleichsmandaten.

Die Gemeinde Bad Laer gehört zum Wahlkreis 76 – Georgsmarienhütte. Dazu kommen die Städte Bad Iburg, Georgsmarienhütte, die Gemeinden Bad Rothenfelde, Glandorf, Hagen am Teutoburger Wald und Hasbergen.

Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Wer am Wahltag verhindert ist, kann von der Briefwahl Gebrauch machen.