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Landtagswahl 09. Oktober 2022

Hier finden Sie ab dem 09.10.2022 nach Beendigung des Wahlzeitraums

 

Am 09.10.2022 findet in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Dieser Termin wurde von der Niedersächsischen Landesregierung am 06.10.2021 bestimmt.

Informationen der Landeswahlleitung - KLICK HIER

Informationen der Kreiswahlleitung - KLICK HIER

Wahlraumübersicht - KLICK HIER (PDF Datei, 32KB)

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis - KLICK HIER (PDF Datei, 26 KB)

Wahlbekanntmachung Landtagswahl 2022 - KLICK HIER (PDF Datei, 27 KB)

Am 09. Oktober 2022 wird der 19. Niedersächsische Landtag gewählt. Sie sind aufgerufen, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen!

Der Landtag besteht aus mindestens 135 Abgeordneten. 87 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen direkt gewählt (Personenwahl), 48 Abgeordnete erhalten ihr Mandat über die Landeswahlvorschläge der Parteien (Landesliste, sog. Verhältniswahl). Die Gesamtzahl der Sitze kann sich durch Überhangmandate und Ausgleichsmandate erhöhen. Dem Landtag der 18. Wahlperiode gehören zurzeit 137 Abgeordnete an.

Ministerpräsident ist seit dem  19. Februar 2013 Stephan Weil. Der Sitz des Niedersächsischen Landtags ist das Leineschloss in Hannover.

Wie bei der Bundestagswahl  haben Sie 2 Stimmen. Nach der Anzahl der Zweitstimmen für die einzelnen Parteien wird das Verhältnis der Sitze der im Landtag vertretenen Parteien ermittelt, wobei die 5 %-Hürde zu beachten ist. Die Abgeordneten ziehen entsprechend der Reihenfolge auf den Landeslisten in den Landtag ein.

Mit der Erststimme (auch Wahlkreisstimme genannt) werden die Direktkandidaten und -kandidatinnen in das Parlament gewählt, die die meisten Stimmen innerhalb eines Wahlkreises auf sich vereinigen. Da eine Partei möglicherweise mehr Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber direkt in den Landtag entsendet, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, kommt es zu Überhang- und Ausgleichsmandaten.

Die Gemeinde Bad Laer gehört zum Wahlkreis 76 – Georgsmarienhütte. Dazu kommen die Städte Bad Iburg, Georgsmarienhütte, die Gemeinden Bad Rothenfelde, Glandorf, Hagen am Teutoburger Wald und Hasbergen.

Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. 

Briefwahlunterlagen können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen bis zum 07. Oktober 2022, 13 Uhr, bei der Gemeinde beantragt und abgeholt werden.

Briefwahlunterlagen können darüber hinaus noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt und abgeholt werden., wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können. Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Die wählende Person ist selbst dafür verantwortlich, dass die ausgefüllten Wahlunterlagen bis zum Wahltag (09.10.2022) um spätestens 18:00 Uhr bei der Kreiswahlleitung, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück eingegangen sind.

Bitte beachten: ein Einwurf der Briefwahlunterlagen im Rathaus der Gemeinde garantiert keinen rechtzeitigen Eingang bei der Kreiswahlleitung!