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Rotes Informationsschild vor einem Haus und blauem Himmel

Zuwanderung

Einreise von türkischen Staatsangehörigen aus dem Erdbebengebiet

Das Auswärtige Amt hat auf seiner Homepage veröffentlicht, unter welchen Voraussetzungen Sie im vereinfachten Visa-Verfahren Ihre Angehörigen nach Deutschland einladen können:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/krisenpraevention/humanitaere-hilfe/erdbeben-tuerkei-syrien-faq/2581294?view

Wenn Sie im Landkreis Osnabrück wohnhaft sind und von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde des Landkreises Osnabrück https://www.landkreis-osnabrueck.de/abh oder unter 0541 501 7000

 

An dieser Stelle finden Sie allgemeine Informationen zur Zuwanderung und Fluchtmigration. Insbesondere finden Sie hier Ansprechpartner*innen wichtiger Bereiche anderer Behörden.

  • Wohnraum - bitte melden Sie sich!!!

Die Gemeinde Bad Laer sucht fortlaufend Wohnraum für Menschen mit Fluchtmigration. Dieser Wohnraum sollte auf Dauer angelegt sein und die Anbietenden (Vermieter) bereit sein, mit der Gemeinde Bad Laer einen Mietvertrag zu schließen.

  • Ukraine

- Anschreiben des Bürgermeisters zur Ukraine-Flüchtlingshilfe (PDF, 282 KB) -

Für Fragen, Anliegen und Hilfsangebote im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Ukraine-Krieges hat die Gemeindeverwaltung Bad Laer eine E-Mail-Adresse eingerichtet, an die Sie sich wenden können: zuwanderung@bad-laer.de oder unter 05424/2911-50.

Sicherheitsinformationen für geflüchtete Frauen und Kinder finden Sie hier:
Warnhinweise für Geflüchtete auf Deutsch, Ukrainisch und Englisch (PDF, 560 KB)

Ausländerbehörde: Arbeitserlaubnis / Aufenthaltsgenehmigung § 24 AufenthG

Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese erhalten Sie bei der Ausländerbehörde des Landkreises Osnabrück. Bitte lassen Sie sich vom Landkreis Osnabrück beraten.

Telefonisch: 0541/501-7000
Online:

https://www.landkreis-osnabrueck.de/service-digital/terminvereinbarungen/auslaenderbehoerde ;


JETZT NEU: Mit dem ersten Teil des neuen Migrationspakets wurde für Geduldete, die sich schon lange in Deutschland aufhalten, eine neue Möglichkeit für einen langfristigen Aufenthalt eingeführt: Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) (PDF, 756 KB)

  • Arbeit, Sprache und Integrationskurse

Haben Sie Fragen zu Sprachförderung, Arbeit oder Ausbildung?
Dann melden Sie sich gerne beim Migrationszentrum!

Das Migrationszentrum berät Sie gerne. Nähere Informationen finden Sie hier:  https://www.landkreis-osnabrueck.de/fachthemen/migration-und-integration/beratung-und-hilfen/willkommensbehoerde/migrationszentrum

Informationen zu Sprachkursen für Mütter finden Sie hier.

Informationen der MaßArbeit (Jobcenter) finden Sie unter https://massarbeit.de/ oder telefonisch unter 0541/501-4714.

 

  • Café International - Offene Begegnungsmöglichkeit

Jeden Freitag findet im Evangelischen Gemeindezentrum das Café International statt. Bei dieser offenen Begegnungsmöglichkeit, haben Menschen mit Fluchtmigration, Ehrenamtliche und Interessierte die Möglichkeit, sich zu treffen, miteinander zu vernetzen aber auch um einen Raum für Gespräche und ein Offenes Ohr zu haben. Zudem gibt es einen Spielraum für Kinder.

  • Weitere Informationen:

Hinweise des Landkreises Osnabrück

https://www.landkreis-osnabrueck.de/wir-helfen-der-ukraine/informieren-und-helfen/fragen-und-antworten-faq


Infos für Pädagogische Fachkräfte aus der Ukraine / FAQs zu Angeboten und Unterstützung in Kitas und Schulen

Für eine Beschäftigung geflüchteter ukrainischer pädagogischer Fachkräfte im niedersächsischen Schuldienst besteht die Möglichkeit, sich zu registrieren. Hierzu wurde ganz aktuell ein viersprachiges Meldeportal eingerichtet. Es ist über die Internetadresse https://www.eis-online-nilep.niedersachsen.de/initiativbewerbung zu erreichen.

Auf der Internetseite des Nds. Kultusministeriums  gibt es zudem FAQs zu Angeboten und Unterstützung in Kitas und Schulen: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/krieg_gegen_die_ukraine/krieg-in-der-ukraine-209261.html


Was ist zu tun, wenn Personen aus der Ukraine bei mir/in einer Unterkunft eintreffen, die Hunde oder Katzen von dort mitbringen?

Informationen hierzu erhalten Sie beim Veterinäramt des Landkreises Osnabrück: https://www.landkreis-osnabrueck.de/fachthemen/veterinaerdienst/tierseuchen


Angebot für traumatisierte Flüchtlinge

Das Angebot und Ansprechpartner/innen des Netzwerkes für traumatisierte Flüchtlinge Niedersachsen e.V. finden Sie unter: https://www.ntfn.de/


Für Informationen zur Öffnung der Integrationsmaßnahmen des Bundes für Geflüchtete aus der Ukraine bitte hier klicken.

Das Ablaufschema des Integrationskurses finden Sie hier.


Hotlines

Darüber hinaus hat die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB) eine Hotline zu Fragen rund um die Situation in der Ukraine geschaltet. Die Hotline ist Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.30 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr erreichbar, Tel.: 0511/7282-282.

Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung stellt die Landesregierung auf der Internetseite www.impfen-schuetzen-testen.de, auch in ukrainischer Sprache, zur Verfügung.