Instagram Störung & Hilfe Unterkünfte
Das Rathaus und ein Schild bei Tag
Metallschild mit Informationen, was ich wo erledige und Bad Laer Logo
Drei Menschen sitzen mit Schreibutensilien an einem Tisch

Naturschutzstiftung des LK Osnabrück bittet um Rücksichtnahme in der Natur

Genießen sie die Natur! In den Zeiten des Lockdowns entdecken viele Menschen die Natur vor ihrer Haustür. Ein Spaziergang, eine Fahrradtour mit Familie oder einem Begleiter bieten Ausgleich. Auf Steifzügen durch das Osnabrücker Land kann unsere wunderbare Region intensiv erkundet werden. Gerade in diesen schwierigen Zeiten wird uns die Wichtigkeit einer intakten Natur bewusst. Ziel der Naturschutzstiftung des Landkreises Osnabrück ist es seit vielen Jahren die Vielfalt unserer Region zu erhalten und zu schützen. So unterstützt die Stiftung seit Jahren ein Wiesenvogelschutzprojekt. In Zusammenarbeit mit Landwirten werden die Gelege von Kiebitzen, Brachvögel, aber auch andere Wiesenvögel geschützt. Sie beginnen im März zu brüten und benötigen Ruhe in ihrem Brutgeschäft!

Daher die Bitte der Naturschutzstiftung: Bleiben Sie auf den Wegen und halten Sie Ihren Hund an der Leine! 

Neben vielen naturliebenden, rücksichtsvollen Spaziergängern, Wanderern und Radfahrern gibt es leider auch einige, die nicht so achtsam sind. Sie lassen ihre Hunde, trotz Verbot, freilaufen, betreten Schutzgebiete oder werfen ihren Abfall in die Natur. Es sind schon einige Kiebitznester aufgrund von frei in den Wiesen laufende Hunden zerstört oder aufgegeben worden. Jedes dieser Gelege ist für den Erhalt dieser seltenen Vögel wichtig. Unsere Kiebitze und Brachvögel dürfen in ihrem Brutgeschäft nicht gestört werden. Hasen in ihren Sassen oder junges Niederwild nicht aufgescheucht oder vertrieben werden. 

Und leider bleibt uns auch in der freien Natur das Thema Corona nicht erspart. Angesichts der in der Region wieder sehr hohen und nach wie vor steigenden Infektionszahlen darf und soll man natürlich gerne wandern, joggen, rasten usw., aber eben nur mit Personen aus dem eigenen Hausstand und maximal einer weiteren Person (plus zugehörigen Kindern bis 6 Jahre).

In Naturschutzgebieten gilt das ganze Jahr ein Wegegebot. Dies heißt: Grünland- und Waldflächen dürfen nicht betreten werden. Erholungssuchende dürfen auf den Wegen diese Gebiete genießen. Dies dient dem Schutz der Vielfalt unserer Natur. Für die Bodenbrüter ist genauso überlebenswichtig, dass die Anleinpflicht für Hunde eingehalten wird. Daher die eindringliche Bitte der Naturschutzstiftung diese Regeln einzuhalten.

Erholungssuchende finden auf der Internetseite von TERRA.vita e. V. Anregungen für Routen im Landkreis Osnabrück. Wer diese Rundwege mit der gebotenen Rücksichtname genießt, schützt die Vielfalt unserer heimischen Natur.

 

Foto: Naturschutzstiftung LK Osnabrück
 

Brachvogelküken versteckt im Nest
Brachvogelküken läuft über grüne Wiese