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Haushaltsbefragungen für Mikrozensus

Der Mikrozensus wird gemeinsam von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt, in Niedersachsen durch das LSN. Die Befragungen bieten eine Basis für Auswertungen zu sozioökonomischen und demografischen Fragestellungen. Ihre Ergebnisse dienen Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und nicht zuletzt der Öffentlichkeit als Grundlage für Entscheidungen, Analysen und eine objektive Meinungsbildung. Aktuelle Fragestellungen beispielsweise zu Menschen mit Migrationshintergrund, Ursachen und Ausmaß für Erwerbslosigkeit, Wirkung des demografischen Wandels und vieles andere mehr können detailliert statistisch beschrieben und analysiert werden.

Für den Mikrozensus gibt es eine eigene Rechtsgrundlage, das "Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte“, kurz Mikrozensusgesetz – MZG. Die zu befragenden Haushalte werden durch ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren ausgewählt und dann im Regelfall in vier aufeinanderfolgende Jahre befragt. Jährlich ist ca. 1 % der Bevölkerung in Deutschland in die Erhebung einbezogen. Die Fragen bestehen aus einem Grund- und einem Ergänzungsprogramm. Für die meisten Fragen besteht eine Auskunftspflicht seitens der Haushalte, gleichwohl sind einige Auskünfte freiwillig.

Die Befragungen durch die Erhebungsbeauftragten finden in Bad Laer ab der 1. März-Hälfte statt und dauern bis zur 2. September-Hälfte.

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