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Bad Laer an einem sommerlichen Tag aus der Vogelperspektive
Kirche mit sommerlichem Hintergrund
Kurpark mit Bänken, Grünflächen und Gewässer bei blauem Himmel
Bad Laer aus der Vogelperspektive bei Nacht

Was passiert, wenn ich gegen die Regeln und Anordnungen verstoße?

Verstöße gegen die Landes-VO stellen Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. 1 a Nr. 24 IfSG dar und werden mit Bußgeldern bis zu 25 000 Euro geahndet.  Die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden und die Polizei sind gehalten, die Bestimmungen dieser Verordnung durchzusetzen und Verstöße zu ahnden.