Gewerbetreibende informieren sich bitte unbedingt eigenständig unter https://www.landkreis-osnabrueck.de/sites/default/files/corona/anwendungshinweise_landkreis_osnabrueck.pdf oder nehmen Kontakt mit der zuständigen Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz auf.
Zudem sind die Verordnungen des Landes Niedersachsen zu beachten: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Die aktualisierte Positivliste des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, die detailliert Aufschluss darüber gibt, welche Läden öffnen dürfen und welche geschlossen bleiben müssen, finden Sie hier.