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Aufenthalt im öffentlichen Raum

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist Einzelpersonen gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt. Näheres regeln die aktuell gültigen Allgemeinverfügungen des Landes Niedersachsen und des Landkreis Osnabrück.

Siehe aktuell gültige Allgemeinverfügungen des Landes Niedersachsen und des Landkreis Osnabrück unter:  https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/bekanntmachung-amtsblatt