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Das Rathaus und ein Schild bei Tag
Schild im Rathaus Bad Laer
Drei Menschen sitzen mit Schreibutensilien an einem Tisch

Wichtiger Hinweis für Wahlscheininhaberinnen und Wahlscheininhaber

Landrätin/Landrats-Stichwahl am 27. September 2026

Im Zusammenhang mit der Landrätin/Landrats-Stichwahl am 27.

September 2026 wurden vereinzelt Wahlscheine versandt, auf denen die

Möglichkeit der Stimmabgabe im Wahllokal nicht ausdrücklich angegeben

ist.

Hierzu möchten wir auf Folgendes hinweisen:

Ein Wahlschein berechtigt grundsätzlich auch zur Stimmabgabe in

einem Wahlraum des Wahlkreises.

Allerdings gilt: Ist auf dem Wahlschein die Ausgabe von

Briefwahlunterlagen vermerkt, darf im Wahllokal kein neuer

Stimmzettel ausgehändigt werden. In diesem Fall kann die

wahlberechtigte Person nur mit dem bereits erhaltenen Stimmzettel an der

Wahl teilnehmen (§ 50 Abs. 2 NKWO).

Wer bereits Briefwahlunterlagen erhalten hat und am Wahltag im

Wahllokal wählen möchte, muss daher den bereits erhaltenen

Stimmzettel mitbringen. Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind

ebenfalls entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorzulegen.

Wer die Stimme per Briefwahl abgeben möchte, kann die bereits

erhaltenen Briefwahlunterlagen nutzen.

Bei Fragen zur Stimmabgabe wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der

Gemeinde.

Wichtiger Hinweis für Wahlscheininhaberinnen
und Wahlscheininhaber - hier klicken

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