Landrätin/Landrats-Stichwahl am 27. September 2026
Im Zusammenhang mit der Landrätin/Landrats-Stichwahl am 27.
September 2026 wurden vereinzelt Wahlscheine versandt, auf denen die
Möglichkeit der Stimmabgabe im Wahllokal nicht ausdrücklich angegeben
ist.
Hierzu möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Ein Wahlschein berechtigt grundsätzlich auch zur Stimmabgabe in
einem Wahlraum des Wahlkreises.
Allerdings gilt: Ist auf dem Wahlschein die Ausgabe von
Briefwahlunterlagen vermerkt, darf im Wahllokal kein neuer
Stimmzettel ausgehändigt werden. In diesem Fall kann die
wahlberechtigte Person nur mit dem bereits erhaltenen Stimmzettel an der
Wahl teilnehmen (§ 50 Abs. 2 NKWO).
Wer bereits Briefwahlunterlagen erhalten hat und am Wahltag im
Wahllokal wählen möchte, muss daher den bereits erhaltenen
Stimmzettel mitbringen. Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind
ebenfalls entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorzulegen.
Wer die Stimme per Briefwahl abgeben möchte, kann die bereits
erhaltenen Briefwahlunterlagen nutzen.
Bei Fragen zur Stimmabgabe wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der
Gemeinde.
Wichtiger Hinweis für Wahlscheininhaberinnen
und Wahlscheininhaber - hier klicken

