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Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück heute eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern erlassen, welche am 30.07.2020 in Kraft tritt. Diese untersagt die Wasserentnahme zur Bewässerung und Beregnung aus Fließgewässern 2. und 3. Ordnung bis einschließlich zum 31.08.2020.

Die vollständige Allgemeinverfügung des Landkreises hierzu finden Sie hier.