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Frauen und Kinder als bedrohte Geflüchtete benötigen Schutz von Anfang an

Pressemitteilung

Frauen und Kinder als bedrohte Geflüchtete benötigen Schutz von Anfang an

Auch die Kreisarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Osnabrück (KAG) schließt sich der gemeinsamen Presseerklärung der LAG Gleichstellung, dem Landesfrauenrat Niedersachsen e. V., Gleichberechtigung und Vernetzung e. V. und dem Niedersächsischen Flüchtlingsrat e. V. zum besonderen Schutzbedarf von geflüchteten Frauen und Kindern aus der Ukraine an.

Noch vor einigen Wochen undenkbar – jetzt nehmen wir in kurzer Zeit mehr Flüchtlinge in Deutschland auf, als in den letzten Jahren. Die private Initiative zur Unterbringung und Betreuung der geflüchteten Frauen und Kinder leistet großartige Hilfe. Allerdings muss der Schutz vor Gewalt immer gleich mitgedacht werden – ob auf privater Ebene oder von professionellen Hilfsstrukturen. Denn Frauen und Kinder sind als Geflüchtete besonders von Missbrauch und Ausbeutung bedroht.

Hier in Deutschland fühlen sie sich sicher, aber es wartet eine neue Gefahr: Menschenhändlerinnen und Menschenhändler versuchen, die Not der Fliehenden auszunutzen. Auf Bahnhöfen oder vor Rathäusern sprechen sie gezielt vulnerabel erscheinende Personen an und bieten vermeintlich sichere Unterkünfte oder auch Arbeitsgelegenheiten an. Auch die Vermittlung in Wohnungen kann zu kriminellen Handlungen wie sexueller Ausbeutung führen. Innenministerin Faeser will geflüchtete Menschen aus der Ukraine hierzulande besser vor Menschenhandel und Sexualstraftätern schützen. Sie kündigte eine hohe Polizeipräsenz an Bahnhöfen an.

Menschenhandel wird von Kriegen befeuert. Die Menschenhändlerinnen und –händler befriedigen damit eine Nachfrage. Am Tag der Invasion sind die Google-Suchen nach „Ukrainian girls“ massiv angestiegen und bleiben seither hoch. Das gleiche Phänomen ist auf Pornoseiten zu beobachten. Expertinnen und Experten, die einschlägige Foren beobachten, berichten über „Vorfreude“ auf den „Nachschub“. Fälle von Ukrainerinnen, die in die Fänge von Menschenhändlerinnen und Menschenhändlern gerieten, sind schon nach der russischen Annexion der Krim im Jahr 2014 gemeldet worden.

Auch die Sondergesandte der Vereinten Nationen für sexuelle Gewalt in Konflikten, Pramila Patten, ist besorgt. Tausende Familien seien zur Flucht gezwungen, da der Konflikt weitergehe. Damit steige das Risiko von sexueller Gewalt und Ausbeutung. Frauen und Mädchen seien überproportional gefährdet.

Wer derzeit aus privater Initiative heraus Menschen aus der Ukraine dabei hilft, eine Unterbringung zu finden, wird gebeten, besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen bei der Vermittlung. Namen und Adressen von Gastgeberinnen und Gastgebern sowie der Gäste sollten von Wohnungsbörsen und privaten Vermittlungen erfasst und dokumentiert werden. Werden den Frauen „günstige Verdienstmöglichkeiten mit Unterkunft“ angeboten, sollten die Helfenden misstrauisch werden. Gut ist es, in den ersten Wochen den Kontakt mit den vermittelten Frauen und Kindern zu halten und als Ansprechperson für Probleme zur Verfügung zu stehen. Werden Unterkünfte zum Beispiel nur für junge Frauen zwischen 18 und 25 Jahren angeboten, sollten die Alarmglocken läuten. Es ist auch möglich, dass den Frauen und Kindern zunächst Unterkunft angeboten wird, und dass erst später sexuelle Handlungen als Gegenleistung verlangt werden. Im Zweifel können betroffene Personen und Unterstützende sich immer an die Polizei und die einschlägigen Beratungsstellen wenden. Ganz wichtig: Die Frauen selbst sollten in ihrer Muttersprache über Notrufnummern, örtliche Notunterkünfte und Adressen von hilfreichen Behörden informiert sein. Sie sollten insbesondere wissen, dass sie ihren Pass und ihr Handy keinem privaten Menschen aushändigen sollten.

Deshalb ist es wichtig, den Gewaltschutz bei der Aufnahme von Geflüchteten immer mitzudenken (Gewaltschutzkonzepte für Einrichtungen, Informationen an Geflüchtete in deren Sprache, Bahnhöfe im Blick behalten, Ehrenamtliche schulen und aufklären). Es müssen Angebote geschaffen werden, die zumindest in akuten Notsituationen greifen.

„Gewaltschutzstandards können dazu beitragen, dass nicht noch weitere Traumatisierungen geschaffen und auch Helfende nicht emotional überlastet werden“, so die Kreisgleichstellungsbeauftragte Monika Schulte.

Grundsätzlich sind Frauen und Kinder in halboffenen Notunterkünften und Massenlagern einer stärkeren Gefahr ausgesetzt, Gewalt zu erleiden. Mittel- und langfristig ist die Sicherheit von Frauen durch die Bereitstellung einer eigenen Wohnung am besten gedient.

Megafon vor grünem Hintergrund zu sehen