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Alternative zum Silvesterfeuerwerk: Gute Ideen für den Jahreswechsel

Auch zum Jahreswechsel 2019/2020 darf von Samstag, 28. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember 2019, wieder Kleinfeuerwerk verkauft werden. Für einen gelungenen Start ins neue Jahr lassen sich aber auch andere Pläne verfolgen.

Der Lichterglanz des heimischen Feuerwerkes hält einige stimmungsvolle Sekunden, die damit einhergehende Feinstaubbelastung deutlich länger, das macht die aktuelle Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes deutlich. „Beim Feuerwerk gilt: Weniger Raketen und Knaller sind ein Gewinn für die Umwelt, die Gesundheit und den eigenen Geldbeutel“, so der Sprecher des NSGB, Thorsten Bullerdiek. Die Feinstaubbelastung steigt gerade Silvester und Neujahr mächtig an: An Neujahr ist, wie das Umweltbundesamt mitteilt, die Feinstaub-Konzentration vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht, und über 100 Millionen Euro werden in die Luft gejagt.

Eine Menge Geld, mit dem sich auch Gutes unterstützen ließe, an dem man länger als einen Wimpernschlag Anteil nehmen kann. Das zeigen zahlreiche gemeinnützige Organisationen, die dazu anregen, das Feuerwerksgeld für einen sozialen Zweck zu spenden.

Unter dem Motto „Brot statt Böller“ ruft beispielsweise das evangelische Hilfswerk Brot für die Welt zum Jahreswechsel zum Spenden auf. Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt, sagt: „Wir laden dazu ein, das neue Jahr mit einem Geschenk an Menschen in Not zu beginnen. Der Spaß, den ein Feuerwerk macht, ist nur kurz. Die Freude, die durch Teilen entsteht, ist von Dauer.“ Obwohl heute rund um den Globus genügend Lebensmittel erzeugt werden, hungert noch immer jeder achte Mensch. Silvester mit Familie und Freunden feiern – das geht auch, wenn man auf Böller, Raketen und Knallfrösche verzichtet und einen Teil des gesparten Geldes für Saatgut in von Hunger geplagten Regionen spendet. „Die Aktion gilt als unbequem“, räumt Füllkrug-Weitzel ein, „aber wissen wir nicht alle, dass sich die Stimmung einer Silvesterparty nicht nach der Zahl der abgefeuerten Knaller richtet?“

Das soziale Engagement vieler Bad Laerer Bürgerinnen und Bürger liefert Inspirationen dafür, auch Initiativen in der eigenen Umgebung zu unterstützen, zum Beispiel den neugegründeten Hospizverein „Lebensfreude“ Bad Laer e.V.

Wer auf sein alljährliches Feuerwerksspektakel nicht verzichten möchte, sollte jedoch auf die Sicherheit achten: Nach Paragraf 23 der „Sprengstoffverordnung“ (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) „ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ wie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.

Wer knallt, haftet im Übrigen für entstandene Schäden. Auch für die Entsorgung des entstandenen Mülls muss jeder selber Sorge tragen. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, rät der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund dazu, ausschließlich Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung zu verwenden. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper könne zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Folgende Sicherheitshinweise sollten darum unbedingt beachtet werden:

1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.

2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.

4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.

5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.

6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.

7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

9. Halten Sie die örtlichen Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.

10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen.

Wie auch immer Sie ins neue Jahr starten: Die Bad Laerer Gemeindeverwaltung, der Gemeinderat sowie die Bad Laer Touristik wünschen Ihnen allen einen guten Rutsch und ein gesundes Jahr 2020!