Einsetzung der Fördermittel
Fördermittel können eingesetzt werden für Investitionen zur Profilierung und Standortstärkung, insbesondere für
Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze) Instandsetzung und Modernisierung von Stadtbildprägenden Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung) Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzung Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragten sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften Leistungen Beauftragter

