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Einsetzung der Fördermittel

Fördermittel können eingesetzt werden für Investitionen zur Profilierung und Standortstärkung, insbesondere für
  • Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)
  • Instandsetzung und Modernisierung von Stadtbildprägenden Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung)
  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzung
  • Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragten sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften
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